Der Arbeitgeber kann eine Krankschreibung anzweifeln
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 8. September 2021 (Aktenzeichen 5 AZR 149/21) räumt mit dem Vorurteil auf, dass ein Arbeitgeber nichts gegen eine ärztliche AU-Bescheinigung unternehmen kann: Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt und dann passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist „krankgeschrieben“ wird, erschüttert dieser Zusammenhang den Beweiswert der AU-Bescheinigung und der Arbeitgeber schuldet keine Entgeltfortzahlung. In diesem Fall reicht der gelbe Schein nicht. Vielmehr muss der Mitarbeiter etwa durch die Vernehmung des von der Schweigepflicht entbundenen Arztes seine Arbeitsunfähigkeit (AU) beweisen.
Dieses eher überraschende Urteil des BAG – die beiden Vorinstanzen gaben noch dem Arbeitnehmer recht – ist Anlass, sich einmal grundsätzlich mit dem Thema AU zu befassen. Deshalb hat sich Michael Peter, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar, intensiv mit Günter Eller, Geschäftsführer der IKK Südwest, unterhalten.
Zunächst zu einem besonderen Thema, das immer mal wieder bei uns angesprochen wird: Was hat es mit einem Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft auf sich?
Neben den gesetzlich festgesetzten Schutzfristen vor und nach der Geburt kann ein Arzt vor der Geburt jederzeit ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die Gesundheit der Frau oder des Kindes durch die Tätigkeit gefährdet wird. Seit Beginn der Pandemie ist ein Anstieg der ausgesprochenen Beschäftigungsverbote klar erkennbar. Wenn für eine schwangere Mitarbeiterin ein vom Arzt bescheinigtes Beschäftigungsverbot besteht beziehungsweise ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, erfolgt die Zahlung des Lohnes oder Gehaltes weiterhin über den Arbeitgeber. Um eine überproportionale Belastung zu vermeiden, existiert für Arbeitgeber ein Erstattungsverfahren bei Schwangerschaft und Mutterschaft, das sogenannte Ausgleichsverfahren U2. Dadurch kann der Arbeitgeber das weiter gezahlte Entgelt geltend machen und eine Rückerstattung beantragen. Die Aufwendungen für den Mutterschutz werden durchgängig von allen Krankenkassen zu 100 Prozent erstattet. Das ist gesetzlich so festgelegt. Dazu zählen der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, aber auch das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Entgelt inklusive der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge.
Wie häufig geht die Initiative zur Überprüfung eines Krankenscheins von Arbeitgebern aus?
In den vergangenen sechs Monaten lagen der IKK Südwest 133 Fälle vor, in denen Arbeitgeber Zweifel an der AU-Bescheinigung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters hatten. Die Krankenkasse schaltet, sofern sich ein Verdacht nicht ausräumen lässt, den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung ein. Die Überprüfung einer Arbeitsunfähigkeit kommt also in Einzelfällen vor. Hier waren es im Schnitt etwa 22 Fälle pro Monat. Betrachtet man aber die Gesamtzahl der eingehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, so kann man von einer sehr geringen Quote sprechen.
An wen wendet sich der Arbeitgeber beim Verdacht, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht besteht? Kann ich als Arbeitgeber einfach bei der Krankenkasse anrufen und eine Überprüfung durch den Vertrauensarzt verlangen?
Ja, in begründeten Verdachtsfällen reicht ein Anruf bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse hat Einblick in die Diagnosen des Versicherten. Oftmals ist aber bereits im Gespräch mit dem Arbeitgeber unter Einhaltung der Verschwiegenheit und des Datenschutzes eine Rückmeldung und Plausibilitätsprüfung der Arbeitsunfähigkeitserklärung möglich, sodass es nicht zu einer MD-Prüfung kommt. Sollte eine Prüfung durch einen Vertrauensarzt des MD nötig werden, fordert die Krankenkasse eine Arbeitsplatzbeschreibung der betreffenden Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beim Arbeitgeber zur Vorlage beim MD ein.
Gibt es bei der IKK Südwest eine bestimmte Systematik zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit? Lässt sich zum Beispiel feststellen, ob ein Versicherter besonders häufig krankgeschrieben wird? Fallen Mitarbeiter, die mit Krankenschein blaumachen in irgendeiner Art und Weise auf?
Bei langfristig erkrankten Kunden werden im Gespräch auch die bisherige Krankheitshistorie, das soziale Umfeld und die Belastungen am Arbeitsplatz näher beleuchtet. Ziel ist dabei immer, eine gemeinsame Perspektive auszuarbeiten: Wie kann der Versicherte nach der AU dauerhaft stabil und gesund bleiben?
Wie ist die Situation, wenn ein Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten geht? Prinzipiell brauchen Versicherte eine korrigierte AU-Bescheinigung, damit auch im Falle eines Arbeitsunfalles eine Absicherung seitens der Berufsgenossenschaft sichergestellt ist. Es empfiehlt sich in diesen Fällen kurz Kontakt mit seiner Krankenkasse aufzunehmen, um das entsprechende Vorhaben abzusprechen.
Ist eine Arbeitsunfähigkeit im Homeoffice anders zu beurteilen als bei Anwesenheit im Betrieb?
Bei der Definition von Arbeitsunfähigkeit gibt es grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Homeoffice und Arbeiten im Betrieb. Dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass trotz einer Erkrankung das Arbeiten im Homeoffice möglich ist, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer durch eine Verletzung in seiner Fortbewegung eingeschränkt ist. Die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit obliegt aber ausschließlich dem behandelnden Arzt.
Was bedeutet es, wenn nach längerer Krankheit ein Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse ausgesteuert wird? Was sollten in diesem Fall Arbeitnehmer und Arbeitgeber tun? Was macht die Krankenkasse, zum Beispiel präventiv?
Die Aussteuerung eines Versicherten – also die Beendigung der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, obwohl die AU weiter fortbesteht – gilt es aus unserer Sicht nach Kräften zu verhindern. Unser Hauptinteresse gilt schließlich der Gesundheit beziehungsweise Genesung unserer Versicherten. Kommunikation ist bei langen Arbeitsunfähigkeitszeiten besonders wichtig – zwischen Krankenkasse und Versichertem, aber auch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das betriebliche Gesundheitsmanagement kann hier zum Beispiel Auswege und Prävention bieten. Lässt sich die Aussteuerung nicht vermeiden, besprechen wir mit den betroffenen Kunden die weiteren Perspektiven, sodass alle wichtigen Informationen vorliegen. Beispielsweise empfehlen wir zur weiteren finanziellen Absicherung eine Meldung bei der Agentur für Arbeit. Dort kann bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld beantragt werden. Gegebenenfalls sollte der Betroffene auch einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen. Und noch eine Anmerkung: In keinem Fall endet nur durch die Aussteuerung automatisch das Arbeitsverhältnis, auch nicht durch den bloßen Antrag auf Rente oder auf Arbeitslosengeld. Vielmehr sollte der Arbeitgeber wohl oder übel eine fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen.