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„Runter mit den kommunalen Steuern“

Die steuerliche Belastung in Deutschland ist enorm und erreicht im internationalen Vergleich im negativen Sinn Spitzenwerte. Dazu tragen auch die zwei kommunalen Steuern Grund- und Gewerbesteuer bei. Zu diesem Thema hat sich der Wohnhandwerker mit dem Neunkircher Steuerfachanwalt Daniel Jung, zugleich stellvertretender Landesvorsitzender der Mittelstandsunion im Saarland, unterhalten.

Bildnachweis: Carsten Simon

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Was war der Grund dafür?

Die Bewertung von Grundvermögen orientierte sich am Feststellungszeitpunkt 1964, was zu umfassenden und nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führte. Der Bundesgesetzgeber hatte danach zwei Jahre Zeit, eine verfassungskonforme Neuregelung einzuführen. Diese soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

 

Was ändert sich dadurch? Wird es für den Einzelnen teurer, insbesondere für Gewerbebetriebe?

Die veralteten Einheitswerte von 1964 werden durch die zum 1. Januar 2022 neu ermittelten Grundstückssteuerwerte ersetzt. Diese werden dann mit den neuen gesetzlichen Messzahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien multipliziert und so bekommt man die neuen Grundsteuermessbeträge. Beide Faktoren werden beziehungsweise wurden von den Grundsteuerfinanzämtern neu festgesetzt. Schließlich werden dann ab 2025 von den Kommunen die in ihrem Bereich geltenden Grundsteuerhebesätze festgelegt und mit den neuen Grundsteuermessbeträgen multipliziert. Heraus kommt dann der Betrag, den der Steuerpflichtige als Grundsteuer bezahlen muss. Ob die neuen Zahlbeträge höher oder niedriger oder im Wesentlichen gleichbleiben werden, kann man pauschal nicht sagen, dies ist eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

 

Hört sich ganz schön kompliziert an. Das nährt die Befürchtung, dass es weder billiger noch gerechter wird.

Nun – der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hatte versprochen, dass es aktueller und gerechter wird und keine höhere Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen herauskommt. Allerdings hat der Bundesfinanzminister das gar nicht selbst in der Hand: Das gesetzliche Bundesmodell zur Grundsteuer regelt nur das Bewertungsverfahren für die Immobilien neu. Während das Bewertungsverfahren nach dem Bundesmodell vollständig vom Land übernommen wurde, sind die gesetzlichen Messzahlen im Saarland eigens geregelt. Und die Grundsteuerhebesätze bestimmt jede Kommune im Stadt- oder Gemeinderat selbst. Da die Kommunen gerade auch im Saarland chronisch finanzschwach sind und zusätzliche Einnahmen durchaus gebrauchen können, etwa durch höhere Grundsteuerhebesätze, besteht die Gefahr, dass man sich anlässlich der Reform höhere Einnahmen zu verschaffen versucht.

 

Was heißt das konkret?

Das neue Bewertungsverfahren hat dazu geführt, dass die Grundsteuerwerte meist ein Vielfaches der alten Einheitswerte betragen. Zugleich sind jedoch die gesetzlichen Messzahlen sowohl nach dem Bundes- als auch nach dem Landesmodell im Saarland drastisch auf einen Bruchteil des vorigen Betrages gesenkt worden. Insoweit kommt es auf das Verhältnis von Wertsteigerung des Grundstücks zur Senkung der Messbeträge an, ob der neue Messbetrag nun höher, niedriger oder in etwa gleich hoch liegt wie der alte. Im letztgenannten Fall bleiben die Zahlbeträge also für die Bürger gleich hoch, wenn die Kommune ihre Hebesätze nicht erhöht. Ist der neue Messbetrag niedriger als der alte müsste man bei gleichbleibendem Hebesatz ab Januar 2025 weniger Grundsteuer bezahlen als zuvor und wenn der neue Messbetrag höher ist als der alte, wäre bei gleichbleibendem Hebesatz und erst recht natürlich bei einer Erhöhung des Hebesatzes durch die Kommune die Steuerlast höher. Es wäre daher notwendig, dass die Kommunen zunächst ihre neuen, von den Finanzämtern mitgeteilten Messzahlen analysieren und ihre Hebesätze dann entsprechend nach oben oder unten anpassen, um die bisherigen Belastungen im Wesentlichen gleichzuhalten.

 

Dann wäre ja alles gut?

Wenn es so kommt. Aber man muss befürchten, dass die unter Druck durch das Land stehenden finanzschwachen saarländischen Kommunen nötige Anpassungen nach unten nicht vornehmen oder gar Erhöhungen beschließen, um sich mehr Einnahmen zu sichern. Hier ist das Land in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass dieser Druck von den Kommunen genommen wird. Außerdem sehen wir als Mittelstandsunion zumindest im Saarland einen weiteren Anpassungsbedarf: Hier wurden nämlich abweichend vom Bundesmodell eigene gesetzliche Messzahlen eingeführt im Hinblick auf den vergleichsweise hohen Eigenheimanteil im Saarland. Am Ende des Tages sind die saarländischen Messzahlen aber sowohl für Wohnimmobilien wie auch für Gewerbeimmobilien höher als nach dem Bundesmodell. So beträgt die Grundsteuermesszahl nach dem Bundesmodell für Gewerbeimmobilien 0,34 Promille, während der Wert im Saarland bei 0,64 Promille liegt! Das dürfte die dringend notwendigen Gewerbeneuansiedlungen unnötig erschweren.

 

Droht bei den Gewerbesteuern nun ähnliches Unheil?

Wenn man die Situation in Rheinland- Pfalz und im Saarland vergleicht, dann liegt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Saarland bei 448 und in Rheinland-Pfalz bei 350 Prozent. Im Bundesdurchschnitt liegt er übrigens bei 435 Prozent. Spitzenreiter im Saarland ist die Landeshauptstadt Saarbrücken mit 490 Prozent. Da wundert es nicht, dass Sankt Ingbert vermehrt neues Gewerbe ansiedeln konnte, denn dort liegt der Gewerbesteuerhebesatz bei 390 Prozent.

 

Warum ist das so? Als engagierter Kommunalpolitiker müssen da zwei Herzen in ihrer Brust schlagen?

Natürlich kenne ich als Stadtrat in Friedrichsthal die kommunalen Nöte. Die Gewerbesteuer ist neben der Grundsteuer die einzige Steuer, deren Aufkommen der jeweiligen Kommune unmittelbar zufließt und die Kommunen im Saarland sind chronisch unterfinanziert. Sie haben zusammen 178 Millionen Schulden, das sind pro Einwohner 181 Euro und damit die höchsten Schulden in ganz Deutschland. Und es werden immer mehr, was daran liegt, dass der Bundesgesetzgeber zahlreiche Aufgaben auf die Kommunen abwälzt, ohne für eine Ausgleichsfinanzierung zu sorgen – etwa bei der Flüchtlingsunterbringung oder bei der Energietransformation.

 

Da ist zu vermuten, dass Bund und Länder es sich einfach machen und die Kommunen auffordern, ihr Einnahmepotenzial etwa bei der Gewerbesteuer zu steigern?

Genauso ist es und das führt zu einem Teufelskreislauf: Unter anderem durch die steigenden Hebesätze kommt es zu weniger Neuansiedlungen und zu niedrigeren Einkünfte für die Kommune und damit zu noch weniger Investitionen in die Infrastruktur. Der richtige Weg wäre hingegen, die Hebesätze im Schnitt um ein Fünftel und damit leicht unter das Bundesniveau zu senken. Das würde Anreize für Investoren setzen und das Saarland insgesamt attraktiver machen.

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