IHRE WERBUNG IM WOHNHANDWERKER

Das Handwerk gehört zu Ihrer Zielgruppe? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Mit einer Anzeige im "Wohnhandwerker" sprechen Sie eine breite Palette an Handwerksbetrieben direkt an.

Das Magazin erscheint sechs Mal jährlich und erreicht rund 1.500 Wohnhandwerker-Betriebe, Architekten, Ingenieurbüros und Bauträger sowie weitere am Wohnhandwerk interessierte Gewerbetreibende. Die Gesamtauflage beträgt derzeit 1.750 Exemplare.

Von der Titel- bis zur vierten Umschlagseite sind viele verschiedene Varianten zur Platzierung Ihrer Werbung möglich - ob ein-, mehrmalig oder als Jahrespaket.

Die verschiedenen Anzeigenvarianten samt Preisen finden Sie in den Mediadaten oder direkt im Formular für Anzeigenauftrag.

Ihre Werbung im Wohnhandwerker
Zum Hauptinhalt springen

Warnung vor Fakefirmen wie „Saubermann“ & Co.

Die Betriebe der Raumausstatter-Innung im Saarland sind gewarnt: Die Polstermafia treibt ihr Unwesen in Südwestdeutschland und droht, den Ruf von seriös arbeitenden Mitgliedsfirmen mit in den Dreck zu ziehen. Der Wohnhandwerker ist der dubiosen Sache nachgegangen.

Horst Boussonville ist sauer. Stinksauer! Die gutgläubige Mutter des Malermeisters aus Saarlouis ist einer unseriös arbeitenden Abzockerbande zum Opfer gefallen, die unter dem grotesk-ironischen Namen „Polsterei Saubermann“ ihr Unwesen in Deutschland treibt und jetzt offenbar auch im Südwesten Fuß fassen möchte.

Im konkreten Fall hat Annemarie Boussonville der „Polsterei Saubermann“ einen Auftrag erteilt, ihre Polstergarnitur neu aufzupolstern. Das Ergebnis ist eine dilettantisch ausgeführte Flickschusterei, wie entsprechende „Beweisfotos“ eindrucksvoll belegen. Horst Boussonville hat dann das einzig Richtige getan, sofort gehandelt und die Verbraucherschutzzentrale informiert. Dort hat man eindeutig-zweideutige Strukturen festgestellt, die nur einen Schluss zulassen: unseriöse Methoden, um Betrügereien zu verschleiern. „Bei Betrachtung der Auftragsannahmebestätigung der Polsterei fällt auf, dass hier überhaupt keine Mehrwertsteuer berechnet wird, sodass wir die Frage der möglichen Schwarzarbeit beleuchten möchten. Überhaupt wirkt das gesamte Dokument zweifelhaft, da Angaben – zum Beispiel eine Handelsregisternummer, eine Umsatzsteuernummer und Kontaktmöglichkeiten wie Telefon, Fax und E-Mail – fehlen.“ Horst Boussonville hat also alle Hebel in Bewegung gesetzt, um vielleicht den Gaunern doch noch das Handwerk zu legen, schließlich wurde seine Mutter um 2.500 Euro betrogen.

Doris Clohs, Teamleiterin Handwerksrolle bei der Handwerkskammer des Saarlandes, hat in letzter Zeit mehrere Hinweise von anderen, ähnlich Geschädigten bekommen. Die Schuldigen zu finden und sie zur Rechenschaft zu ziehen, hält sie aber für äußerst schwierig bis gar unmöglich: „Solche unseriöse Praktiken kennen wir auch in anderen handwerklichen Bereichen. Solche Praktiken ordnungsrechtlich zu verfolgen, ist immer äußerst schwierig. Vor allem auch deshalb: Bis wir die Hinweise und Unterlagen für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vorliegen haben, sind die Firmen schon wieder weg und nicht mehr erreichbar.“

Rechtsanwalt Michael Peter, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar, und somit auch zuständig für die seriös organisierten Raumausstatter der Innung, nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn er über die jetzt bekannt gewordenen Betrugsfälle spricht: „Wir haben es hier klar mit einer Polstermafia zu tun. Offensichtlich gibt es ein bundesweit abgestimmtes System zur Abzocke bei Polsterarbeiten. Wie wir in Erfahrung gebracht haben, bestehen immer wieder Zusammenhänge mit dem Bereich der Teppichreinigung. Die betreffende Branche zeichnet sich ohnehin durch zahllose unseriöse Anbieter aus. Offenbar soll nun dieses Geschäftsgebaren auch auf den Bereich der Polsterei ausgedehnt werden.“ Peter will sich deshalb für ein abgestimmtes Vorgehen von Innung und Handwerkskammer einsetzen.

Die Vorgehensweise der Betrüger ist immer gleich: Sie buchen erst großflächige Anzeigen oder Beilagen in Zeitungen mit Haushaltsvollabdeckung, etwa bei der Saarbrücker Zeitung oder dem Anzeigenblatt „Die Woch“. Dann melden sich potentielle Kunden – und die offensichtlich wettbewerbswidrigen Aktivitäten nehmen ihren Lauf. So geschehen auch bei einer angeblichen Firma Ziegler. Landesinnungsmeister Stefan Linke wurde aktiv und musste feststellen, dass die mutmaßliche Firma unter der angegebenen Adresse nicht zu finden ist. „Die Telefonnummer stimmt aber mit einer Teppichwäscherei an gleicher Adresse überein.“ Weitere Recherchen von Stefan Linke haben ergeben, „dass es sich bei der Firmengruppe um eine Großfamilie im Bereich Teppiche und Teppichwäscherei handelt, die im ganzen Bundesgebiet tätig ist“. Gleiches gilt für die „Polsterei Saubermann“ und die angebliche „Polsterei Jasmin“ – auch hier gibt es keine ordentliche Firmierung, sondern nur Telefonnummern. Auch bei der fiktiven „Firma Miller aus Schifferstadt“ gilt ein ähnlicher Sachverhalt. Der Betrieb ist nur als Annahmestelle für Polstermöbel angemeldet, wirbt aber mit dem bekannten Flyer. Hier ist die Handwerkskammer Pfalz aktiv.

Auch Raumausstattermeister Ralf Vowinkel nennt einen äußerst dubiosen Fall: „Ein Kunde von uns, der der Meinung war, wir wären schon in Rente, hat sich bei einer dubiosen Firma eine Eckbank aufpolstern und neu überziehen lassen. Bei der Lieferung forderten die Mitarbeiter einen Barbetrag von 3.500 Euro! Meiner Schätzung nach hätte der Rechnungsbetrag 1.800 bis 2.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Als unser Kunde nach der Rechnung fragte, meinte der ,Kollege‘, bei so kleinen Beträgen wäre es nicht vorgeschrieben, eine Rechnung auszustellen! Auf Nachhaken unseres Kunden, er bräuchte die Rechnung fürs Finanzamt, fragte der ‚Kollege‘, wieviel er vom Finanzamt zurückbekäme. Unser Kunde meinte, so etwa 400 Euro, worauf ihm den Betrag bar in die Hand gedrückt wurde.“

Nach Ansicht von Innungsmeister Stefan Linke besteht „die Gefahr, dass die Auftritte in der Manier von Teppichhändlern Schaden für unser Handwerk anrichten, dass Leute über den Tisch gezogen werden und dass Kollegen ihre Arbeit nicht bezahlt bekommen“. Für Malermeister Horst Boussonville mag es nur ein schwacher Trost sein, dass – nicht zuletzt auch wegen seines Hinweises – jetzt alle legalen Hebel in Bewegung gesetzt werden, um der neuen Polstermafia auf die Schliche zu kommen. Die 2.500 Euro, die seine Mutter an die Betrüger gezahlt hat, sind dennoch leider weg.